"Die geschlechtliche Identität gehört zum unantastbaren
höchstpersönlichen Kernbereich individueller Lebensgestaltung.
Über sie kann nicht stellvertretend durch Dritte entschieden werden,
sondern die betroffene Person ist allein entscheidungsbefugt.
(Siedenbiedel 2016; Deutscher Ethikrat 2020)"
Die Norm ist problematisch – nicht der Körper!
Nur weil es viele trans*-Menschen gibt, die ihren Körper verändern wollen, heißt das nicht, dass Du Deinen Körper auch verändern musst, wenn du trans* bist. Es gibt auch viele trans*-Menschen, die ihren Körper toll finden so wie er ist bzw neutral eingestellt sind. Wenn Du Deinen Körper nicht verändern willst, dann ist das völlig in Ordnung. Denn trans* sein hat vor allem etwas mit der Identität zu tun und nicht zwangsläufig mit dem Körper.
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Beidseitige Mastektomie - Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
1. Diagnose F64.0 Transsexualismus als veraltetes Analog zur ICD 11 Diagnose HA60 Geschlechtsinkongruenz + -dysphorie
2. psychotherapeutischer Befund- und Verlaufsbericht mit Indikationsstelllung nach 12 Terminen á 50 Minuten innerhalb von mind. 6 Monaten (Selbstzahler*innen müssen keine 12 Sitzungen machen, es lohnt sich dennoch meist ein paar Termine gemeinsam zu reflektieren und zu planen). Muss jünger als 12 Wochen alt sein zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen.
3. somatisch-ärztliche Indikationsstellung durch Chirurg*in in der Wunschklinik (erhält man beim Vorgespräch)
4. gynäkologischer Befundbericht, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen.
-> Es muss wortwörtlich darin stehen, dass Brustgewebe UND Genitalbereich "unauffällig" entwickelt sind und dass demnach keine Hinweise auf Intersexualität bestehen (Forderung der Krankenkasse)
5. aktueller Befund der evtl. laufenden Hormonersatztherapie, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen. Hormonersatztherapie ist KEINE Pflicht vor einer Mastektomie!
6. Dann folgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse: Anschreiben an Kasse mittels DIN A 4 Brief, alle o.g. Unterlagen in kleinen DIN A5 Umschlag (Aufschrift: Medizinischer Dienst) legen und diesen verschließen. Mittels Einschreiben per Briefkasteneinwurf in einem DIN A4 Umschlag Anschreiben + verschlossener DIN A 5 Umschlag an die Krankenkasse schicken. Das Einschreiben per Briefkasteneinwurf gilt als Nachweis ab wann die 5 Wochen Bearbeitungszeit gelten.
Postoperativ erforderliche Hilfsmittel als Kassenleistung
-Hilfsmittel zur Narbenkompression nach Mastektomie
-Brustbandagen / Brustgürtel nach Brustaufbau
-> erfolgt nach den Kriterien der Hilfsmittel-Richtlinie, am besten bei Kasse nachfragen und schriftliche Infos einholen, sobald Kostenübernahme Zusage für die OP vorliegt
Jegliche Genitalangleichende OPs
1. Diagnose F64.0 Transsexualismus als veraltetes Analog zur ICD 11 Diagnose HA60 Geschlechtsinkongruenz + -dysphorie
2. psychotherapeutischer Befund- und Verlaufsbericht mit Indikationsstelllung nach 12 Terminen á 50 Minuten innerhalb von mind. 12 Monaten (Selbstzahler*innen müssen keine 12 Sitzungen machen, es lohnt sich dennoch meist ein paar Termine gemeinsam zu reflektieren und zu planen). Muss jünger als 12 Wochen alt sein zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen.
3. somatisch-ärztliche Indikationsstellung durch Chirurg*in in der Wunschklinik (erhält man beim Vorgespräch)
4. gynäkologischer bzw. urologischer Befundbericht, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen. Es muss wortwörtlich darin stehen, dass der Genitalbereich "unauffällig" entwickelt ist und dass demnach keine Hinweise auf Intersexualität bestehen (Forderung der Krankenkasse)
5. aktueller Befund der evtl. laufenden Hormonersatztherapie, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen. Hormonersatztherapie ist KEINE Pflicht vor einer Operation!
6. Dann folgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse: Anschreiben an Kasse mittels DIN A 4 Brief, alle o.g. Unterlagen in kleinen DIN A5 Umschlag (Aufschrift: Medizinischer Dienst) legen und diesen verschließen. Mittels Einschreiben per Briefkasteneinwurf in einem DIN A4 Umschlag Anschreiben + verschlossener DIN A 5 Umschlag an die Krankenkasse schicken. Das Einschreiben per Briefkasteneinwurf gilt als Nachweis ab wann die 5 Wochen Bearbeitungszeit gelten.
Epilationsbehandlung (Kassenleistung: Gesicht, Hals, Handrücken)
1. Nadelepilation und Laserepilation wird i.d.R nur über Hautärztliche Praxen von den KK bezahlt
2. psychotherapeutische Indikationsstellung (inkl. Befund- und Verlaufsbericht) nach 12 Sitzungen á 50 Minuten binnen mind. 6 Monaten
ACHTUNG manche Kassen fordern für eine Laserepilation keine 12 Sitzungen mehr, nur noch bei Nadelepilation. Bitte zuerst nachfragen was gefordert wird für eine Kostenübernahme!
3. Hormonbehandlung muss nicht gleichzeitig erfolgen
-> es gibt sehr wenige hautärztliche Praxen die dies als Kassenleistung anbieten, die Wartezeiten sind oft lang. Wer es sich leisten kann, bezahlt ein hochwertiges Kosmetikstudio, um so schnell wie gewünscht beginnen zu können. Je länger HRT läuft, umso höher das Risiko das Laserepilation nicht mehr so gut wirkt, da das Haar durch HRT feiner wird.
Mammaaugmentation (Brustvergrößerung)
1. Diagnosen F64.0 und kein ausreichendes Brustwachstum (mindestens Körbchengröße A, Fotos meist gefordert), ärztlich bestätigter "Minderwuchs"
2. es erfolgte bereits mindestens 2 Jahre lang Östrogentherapie in üblicher Dosis
3. psychotherapeutische Indikationsstellung (inkl. Befund- und Verlaufsbericht)
4. Arztbrief seitens Wunschklinik mit chirurgischer Indikation und Bestätigung über Aufklärung
Weitere geschlechtsangleichenden Maßnahmen
- Kehlkopfreduktion (Kassenleistung)
- operative Stimmlagenkorrektur (sehr riskant)
- Rippenresektion & Gesichts"feminisierung" (i.d.R. keine Kassenleistung)
Penis-Hoden-Epithesen oder Vulva Epithesen
-> oft reicht ein ausführliches Indikationsschreiben seitens Psychotherapeut*innen
-> bei Penis-Hoden-Epithese zahlt die Kasse 1x für Urinieren, 1x für Sexualität
Haarersatz/Perücken
-> wenn aufgrund des ursprünglich sog. "männlichen" Haarwuchses kein weiblich gelesenes Erscheinungsbild erzielt werden kann. Kasse zahlt jedoch keine sehr gute Qualität, sondern nur "ausreichend, zweckmäßige".
(Quelle:Zusammenfassung der S3 Leitlinien zu trans Gesundheitsversorgung)