Infos zur affirmativen Begleittherapie und medizinischen Transition:

Auszug aus den S3-Leitlinien (Details unter: LINK) zur trans Gesundheitsversorgung


Wann kann welcher medizinische Transitionsschritt angestrebt werden?


"Die geschlechtliche Identität gehört zum unantastbaren
höchstpersönlichen Kernbereich individueller Lebensgestaltung.
Über sie kann nicht stellvertretend durch Dritte entschieden werden,
sondern die betroffene Person ist allein entscheidungsbefugt.
(Siedenbiedel 2016; Deutscher Ethikrat 2020)"


Affirmativ bedeutet, Queers bei Bedarf darin zu unterstützen, herauszufinden, über welche Wege sie ihre Geschlechtsidentität leben möchten. Wenn dies vertrauensvoll und flexibel erfolgt, können Vor- und Nachteile von sozialen, juristischen und medizinischen Schritten besprochen werden. Die Entscheidungsverantwortung liegt immer bei der queeren  Person. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen begleiten dabei wertneutral. Manchmal ist es schwer auseinanderzuhalten, welche Ängste realistisch sind und wo es sich um (unbewusst) verinnerlichte, gesellschaftliche Transfeindlichkeit bzw-negativität handelt. In jedem Fall spielt die Wirkmacht traditioneller Geschlechterrollenvorstellungen eine Rolle, welche uns alle mehr oder weniger bewusst beeinflussen. Die Allgegenwärtigkeit normativer Geschlechterbilder  (Mann/Frau/Enby sollten So und So aussehen!) erschwert es sowohl trans* Menschen als auch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, affirmativ und offen mit Geschlechtervielfalt umzugehen. Die Praxis Queer Psychotherapie möchte diesbezüglich einen möglichst flexiblen und kreativen Raum anbieten, indem ohne Furcht vor gatekeeping, richtig vs. falsch Ideen oder Machtmissbrauch gemeinsam in alle Richtungen nachgefühlt und nachgedacht werden kann.


Die Norm ist problematisch – nicht der Körper!

Nur weil es viele trans*-Menschen gibt, die ihren Körper verändern wollen, heißt das nicht, dass Du Deinen Körper auch verändern musst, wenn du trans* bist. Es gibt auch viele trans*-Menschen, die ihren Körper toll finden so wie er ist bzw neutral eingestellt sind. Wenn Du Deinen Körper nicht verändern willst, dann ist das völlig in Ordnung. Denn trans* sein hat vor allem etwas mit der Identität zu tun und nicht zwangsläufig mit dem Körper.

Padlet LINK zu trans* Ressourcen (Anleitungen, Aufklärung, Adressen, Medien...)


Hormonersatztherapie

Hierfür reichen im Falle eines klaren, seit 6 Monaten stabilen und reflektierten Wunsches nach HRT in der Regel 1 bis 2 Termine zur Indikationsklärung (siehe S3-Leitlinien), während derer das Recht auf Selbstbestimmung und das Treffen einer informierten Entscheidung im Zentrum steht. Wer mehr Zeit braucht, um sich sicher genug in der Entscheidung zu erleben, sollte sich die Zeit die es braucht unbedingt nehmen. Es erfolgt vor der Indikationsklärung eine ausführliche schriftliche Aufklärung zu den Risiken, Grenzen und Möglichkeiten von HRT, wobei Platz für Fragen und Unsicherheit ist. 


Ärztliche und psychotherapeutische Praxen, die erst x Termine Therapie oder eine laufende Psychotherapie als Voraussetzung für Indikationsstellung bzw. den Beginn von HRT fordern, handeln damit klar im Widerspruch zum wissenschaftlichen Konsens nach S3-Leitlinie für trans Gesundheit und den medizinethischen Prinzipien (Selbstbestimmungsrecht, Schadensvermeidung, Patient*innenwohl, Soziale Gerechtigkeit *LINK*). Patient*innen haben in solchen Fällen das Recht, sich sich bei der Ärztekammer bzw. Psychotherapeutenkammer des zuständigen Bundeslandes zu beschweren. 


Mit Erhalt des Indikationsschreibens kann direkt ein Termin in einer Endokrinologischen oder auch Urologischen bzw. Gynäkologischen Praxis wahrgenommen werden. Eine Bewilligung der Krankenkasse von HRT ist nicht zwingend notwendig. Die ärztliche Praxis beginnt anhand des psychotherapeutischen Indikationsschreibens, der Blutwerte und des Wunsch des trans Menschen die HRT, indem sie ein Rezept ausstellt. Idealerweise erfolgen alle 3 Monate Kontrolltermine. Die Kosten werden seit vielen Jahren automatisch von den Krankenkassen übernommen, indem die Versichertenkarte in der ärztlichen Praxis eingelesen wird. Privat Versicherte klären die Bedinungen mit ihrer PKV. 


Logopädische Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Bitte nicht einfach so online Angebote nutzen, dies führt öfter zu Schäden der Stimmbänder und dem versehentlichen Lernen von Techniken die nicht genau passen. Es braucht das persönliche Feedback durch eine professionelle Person die die Stimme, Muskelspannung und Atmung hört, sieht!

Weg dorthin:
1. verordnet von Ärzt*in (Hausärzt*in) per Überweisung mit dem Inhalt:

" ST2 -  ICD-10 R49.0 ("Stimmdysphonie") Funktionelle Stimmstörung mit Einschränkung der stimmlichen Belastbarkeit, Heiserkeit" , ergänzt mit F64.0 ("Transsexualität").

-> Verordnung 10 Einheiten á 45min und evtl. eine Eigenbeteiligung von mindestens 75,16€. Eine Folgeverordnung von weiteren 10 Einheiten ist leicht möglich!

2. zugelassene Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeut*innen (Logopädie) und mindestens 1-2x die Woche wahrnehmen, Zuhause täglich üben
3. Falls indiziert, können nach 10 Einheiten weitere Einheiten verordnet werden.



Beidseitige Mastektomie - Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
 1. Diagnose F64.0 Transsexualismus als veraltetes Analog zur ICD 11 Diagnose HA60 Geschlechtsinkongruenz + -dysphorie
 2. psychotherapeutischer Befund- und Verlaufsbericht mit Indikationsstelllung nach 12 Terminen á 50 Minuten innerhalb von mind. 6 Monaten (Selbstzahler*innen müssen keine 12 Sitzungen machen, es lohnt sich dennoch meist ein paar Termine gemeinsam zu reflektieren und zu planen). Muss jünger  als 12 Wochen alt sein zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen.
 3. somatisch-ärztliche Indikationsstellung durch Chirurg*in in der Wunschklinik (erhält man beim Vorgespräch)

 4. gynäkologischer Befundbericht, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen.

-> Es muss wortwörtlich darin stehen, dass Brustgewebe UND Genitalbereich "unauffällig" entwickelt sind und dass demnach keine Hinweise auf Intersexualität bestehen (Forderung der Krankenkasse)

5. aktueller Befund der evtl. laufenden Hormonersatztherapie, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen. Hormonersatztherapie ist KEINE Pflicht vor einer Mastektomie!

6. Dann folgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse: Anschreiben an Kasse mittels DIN A 4 Brief, alle o.g. Unterlagen in kleinen DIN A5 Umschlag (Aufschrift: Medizinischer Dienst) legen und diesen verschließen. Mittels Einschreiben per Briefkasteneinwurf in einem DIN A4 Umschlag Anschreiben + verschlossener DIN A 5 Umschlag an die Krankenkasse schicken. Das Einschreiben per Briefkasteneinwurf gilt als Nachweis ab wann die 5 Wochen Bearbeitungszeit gelten.


Postoperativ erforderliche Hilfsmittel als Kassenleistung
-Hilfsmittel zur Narbenkompression nach Mastektomie
-Brustbandagen / Brustgürtel nach Brustaufbau
-> erfolgt nach den Kriterien der Hilfsmittel-Richtlinie, am besten bei Kasse nachfragen und schriftliche Infos einholen, sobald Kostenübernahme Zusage für die OP vorliegt
 
Jegliche Genitalangleichende OPs

1. Diagnose F64.0 Transsexualismus als veraltetes Analog zur ICD 11 Diagnose HA60 Geschlechtsinkongruenz + -dysphorie
2. psychotherapeutischer Befund- und Verlaufsbericht mit Indikationsstelllung nach 12 Terminen á 50 Minuten innerhalb von mind. 12 Monaten (Selbstzahler*innen müssen keine 12 Sitzungen machen, es lohnt sich dennoch meist ein paar Termine gemeinsam zu reflektieren und zu planen). Muss jünger als 12 Wochen alt sein zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen.
3. somatisch-ärztliche Indikationsstellung durch Chirurg*in in der Wunschklinik (erhält man beim Vorgespräch)

4. gynäkologischer bzw. urologischer Befundbericht, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen. Es muss wortwörtlich darin stehen, dass der Genitalbereich "unauffällig" entwickelt ist und dass demnach keine Hinweise auf Intersexualität bestehen (Forderung der Krankenkasse)

5. aktueller Befund der evtl. laufenden Hormonersatztherapie, welcher jünger als 12 Wochen alt ist zum Zeitpunkt des Einreichen aller Unterlagen. Hormonersatztherapie ist KEINE Pflicht vor einer Operation!

6. Dann folgt der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse: Anschreiben an Kasse mittels DIN A 4 Brief,  alle o.g. Unterlagen in kleinen DIN A5 Umschlag (Aufschrift: Medizinischer Dienst) legen und diesen verschließen. Mittels Einschreiben per Briefkasteneinwurf  in einem DIN A4 Umschlag Anschreiben + verschlossener DIN A 5 Umschlag an die Krankenkasse schicken. Das Einschreiben per Briefkasteneinwurf gilt als Nachweis ab wann die 5 Wochen Bearbeitungszeit gelten.


Epilationsbehandlung (Kassenleistung: Gesicht, Hals, Handrücken)
1. Nadelepilation und Laserepilation wird i.d.R nur über Hautärztliche Praxen von den KK bezahlt
2. psychotherapeutische Indikationsstellung (inkl. Befund- und Verlaufsbericht) nach 12 Sitzungen á 50 Minuten binnen mind. 6 Monaten

ACHTUNG manche Kassen fordern für eine Laserepilation keine 12 Sitzungen mehr, nur noch bei Nadelepilation. Bitte zuerst nachfragen was gefordert wird für eine Kostenübernahme!
 3. Hormonbehandlung muss nicht gleichzeitig erfolgen

-> es gibt sehr wenige hautärztliche Praxen die dies als Kassenleistung anbieten, die Wartezeiten sind oft lang. Wer es sich leisten kann, bezahlt ein hochwertiges Kosmetikstudio, um so schnell wie gewünscht beginnen zu können. Je länger HRT läuft, umso höher das Risiko das Laserepilation nicht mehr so gut wirkt, da das Haar durch HRT feiner wird.


Mammaaugmentation (Brustvergrößerung)
1. Diagnosen F64.0 und kein ausreichendes Brustwachstum (mindestens Körbchengröße A, Fotos meist gefordert), ärztlich bestätigter "Minderwuchs"
2. es erfolgte bereits mindestens 2 Jahre lang Östrogentherapie in üblicher Dosis

3. psychotherapeutische Indikationsstellung (inkl. Befund- und Verlaufsbericht)

4. Arztbrief seitens Wunschklinik mit chirurgischer Indikation und Bestätigung über Aufklärung


Weitere geschlechtsangleichenden Maßnahmen
- Kehlkopfreduktion (Kassenleistung)
- operative Stimmlagenkorrektur (sehr riskant)
- Rippenresektion & Gesichts"feminisierung" (i.d.R. keine Kassenleistung)

  

Penis-Hoden-Epithesen oder Vulva Epithesen
-> oft reicht ein ausführliches Indikationsschreiben seitens Psychotherapeut*innen

-> bei Penis-Hoden-Epithese zahlt die Kasse 1x für Urinieren, 1x für Sexualität
  

Haarersatz/Perücken
-> wenn aufgrund des ursprünglich sog. "männlichen" Haarwuchses kein weiblich gelesenes Erscheinungsbild erzielt werden kann. Kasse zahlt jedoch keine sehr gute Qualität, sondern nur "ausreichend, zweckmäßige".

(Quelle:Zusammenfassung der S3 Leitlinien zu trans Gesundheitsversorgung)  

unsplash